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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
2. Angebote
3. Vertragsabschluss
4. Preise
5. Lieferung
6. Erfüllung und Versand
7. Gewährleistung und Garantie
8. Zahlung
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10. Einkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
1. Geltungsbereich
2. Angebote
3. Vertragsabschluss
4. Preise
5. Lieferung
6. Erfüllung und Versand
7. Gewährleistung und Garantie
8. Zahlung
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10. Einkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

Wir liefern ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen, die der Kunde mit der Auftragserteilung anerkennt und die für alle unsere Geschäfte verbindlich gelten. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und vorbehaltlich Zwischenverkaufs. Angebote und Projekte sowie die dazugehörigen Zeichnungen, Maßbilder und Beschreibungen sind geistiges Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung absendet. Nachträgliche Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Preise

  • Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten alle unsere Preise ab unserem Lager in Graz exkl. Verpackung, Verladung und Mehrwertsteuer.
  • Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisbekanntgabe, insbesondere auf den Erzeugerpreisen, den Wechselkursen der Österreichischen Nationalbank, den Zöllen und Frachtsätzen. Änderungen der Kosten, Wechselkurse usw. berechtigen uns, die Preise entsprechend den Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung anzupassen.
  • Die Preise für Dienstleistungen, die auf Lohnkostenbasis abgerechnet werden (Montage, Wartung usw.), werden stets zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen berechnet; dasselbe gilt für Reise- und Übernachtungskosten unserer Techniker, Einweiser und Monteure.

5. Lieferung

Die Lieferung beginnt an dem spätesten der folgenden Daten:
  • Datum der Auftragsbestätigung,
  • Datum der Erfüllung aller technischen, kaufmännischen und sonstigen Verpflichtungen des Käufers,
  • Datum des Eingangs einer vor Lieferung der Ware fälligen Anzahlung oder Eröffnung eines erforderlichen Akkreditivs beim Verkäufer.
Vereinbarte Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer oder von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z. B.: alle Fälle höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, örtliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Zollverzögerungen, Transportschäden und Transportverbote usw. Diese Umstände berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferfrist, auch wenn sie nicht bei uns, sondern bei unseren Lieferanten eintreten. Sie gelten jedoch auch unter der Voraussetzung der genauen Einhaltung der zwischen dem Verkäufer und seinem Lieferanten vereinbarten Lieferfristen. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorauslieferungen vorzunehmen und abzurechnen. Schadensersatz wegen Lieferverzugs kann nur verlangt werden, wenn eine diesbezügliche gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde oder der Lieferverzug ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers und nicht seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

6. Erfüllung und Versand

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, liefern wir Ware ab Lager, unverpackt, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Sämtliche Transport-, Porto-, Verpackungs- und Verladekosten gehen zu Lasten des Käufers. Verpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Versicherungen aller Art werden nur in vom Kunden gewünschtem Umfang, auf dessen Weisung und Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, so gilt die Lieferung mit Meldung der Versandbereitschaft als erfüllt. Die bestellte Ware lagert dann auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt ein Abruf der Ware spätestens 1 Jahr nach Bestelldatum als erteilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen werden durch einen solchen Abnahmeverzug nicht geändert. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware in der Originalverpackung unseres Lieferanten, für deren Eignung wir keine Gewähr übernehmen.

7. Gewährleistung und Garantie

Wir leisten nur im Rahmen der Herstellergarantie Gewähr und treten sämtliche Gewährleistungsansprüche in vollem Umfang an unseren Kunden ab. Alle über die Gewährleistung hinausgehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund grober oder leichter Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinns oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Sie erlischt sofort, wenn der Käufer oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Artikeln vornehmen. Für Gebrauchtwaren, Reparaturaufträge, Änderungen oder Nachrüstungen wird keine Gewährleistung übernommen. Eventuelle Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich gerügt werden. Mängel, die bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt zunächst nicht erkennbar waren oder erst später auftreten, müssen innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Nach Entdeckung eines Mangels darf die betroffene Ware nicht mehr verwendet werden; für Schäden, die durch die Weiterverwendung der Ware nach Entdeckung eines Mangels entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

8. Zahlung

  • Von uns ausgestellte Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, acht Tage nach Rechnungsdatum netto und ohne jeden Abzug spesenfrei zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Sollzinssatz der österreichischen Banken.
  • Wechsel werden von uns nur einlösungspflichtig angenommen; sämtliche Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
  • Alle Forderungen aus Lieferungen an einen Kunden werden sofort fällig, wenn auch nur eine Forderung wegen Zahlungsverzug gerichtlich geltend gemacht werden muss.
  • Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine berechtigt uns, die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der ausstehenden Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufzuschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, den gesamten noch offenen Kaufpreis fällig zu stellen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Bis zur Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentum an den Kaufgegenständen vor. Der Eigentumsvorbehalt wird verlängert – auch wenn die Ware verarbeitet oder an Dritte weiterveräußert wird, bleibt unser Eigentumsrecht bestehen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen auf die Ware ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer haftet für alle Schäden, die durch die Nichterfüllung dieser Verpflichtung entstehen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Graz. Zur Entscheidung aller sich aus dem Vertrag oder dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Graz als örtlich zuständig vereinbart. Wir bleiben jedoch nach unserer Wahl berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.

10. Einkaufsbedingungen

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ITS. bietet Implantattechnologien, die bessere Ergebnisse bei der Frakturbehandlung, eine effizientere chirurgische Durchführung und optimierte Lösungen für die Patientenversorgung ermöglichen.

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